Welche Organisation muss das Energieeffizienzgesetz anwenden? Große und mittlere Unternehmen (ab 50 Mitarbeitern). Es wird ein Beitrag zur Erreichung des 1,5%-Ziels erwartet. Werden keine Effizienzmaßnahmen gesetzt, ist eine Ausgleichszahlung möglich.
Welche Verpflichtung besteht noch? Die Einführung eines Energiemanagementsystems oder eines Energieaudits, das alle vier Jahre durchgeführt werden muss. Es sind Energiebeauftragte zu benennen.
Kleinere Unternehmen sind von Verpflichtungen ausgenommen.
Im Jahr 2013 gesetzte Effizienzmaßnahmen können für 2014 angerechnet werden.
Haushalte müssen anteilig Effizienzmaßnahmen setzen.