Wiederkehrende Prüfungen werden in der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) im Paragraph 8 geregelt. Folgende Arbeitsmittel sind mindestens einmal im Kalenderjahr, jedoch längstens im Abstand von 15 Monaten, einer wiederkehrenden Prüfung zu unterziehen:
- Krane einschließlich Ladekrane auf Fahrzeugen, schienengebundene und nicht schienengebundene Fahrzeugkrane (Mobilkrane),
- sonstige kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben von Lasten, Winden und Zuggeräte,
- durch mechanische oder elektronische Führungs- bzw. Leitsysteme geführte Regalbediengeräte,
- Hubtische zur ausschließlichen Beförderung von Gütern,
- Fahrzeughebebühnen,
- auf Fahrzeugen aufgebaute Ladebordwände,
- kraftbetriebene Anpassrampen,
- (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 21/2010)
- kraftbetriebene Türen und Tore, einschließlich solcher von Fahrzeugen,
- Tore, die sich nach oben öffnen, mit einer Torblattfläche über 10 m²,
- Materialseilbahnen, auf die das Seilbahngesetz 2003, BGBl. I Nr. 103/2003, aufgrund § 3 Z 2 und 3 SeilbG 2003 keine Anwendung findet,
- Bagger und Radlader zum Heben von Einzellasten,
- Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagmittel für Lasten oder Arbeitskörbe,
- selbstfahrende Arbeitsmittel, ausgenommen Fahrzeuge, für die eine Prüfpflicht nach dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967), BGBl. Nr. 267, besteht,
- Arbeitsmittel zum Heben von ArbeitnehmerInnen oder von Lasten und ArbeitnehmerInnen,
- Arbeitskörbe,
- Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz,
- Befahr- und Rettungseinrichtungen,
- mechanische Leitern,
- Stetigförderer, ausgenommen Förderbänder und Rollenbahnen unter 5 m Förderlänge,
- Feuerungsanlagen für flüssige oder gasförmige Brennstoffe mit mehr als 30 kW Nennwärmeleistung,
- kraftbetriebene Pressen, Stanzen und Spritzgießmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme,
- Bolzensetzgeräte,
- fahrbare und verfahrbare Hängegerüste,
- Förderanlagen für Untertagebauarbeiten (zB Schachtbefahrungsanlagen, Schrägaufzüge),
- mechanische Vortriebsgeräte für Untertagebauarbeiten (zB Fräsen, Aufbruchgeräte),
- sonstige Geräte und Anlagen für Untertagebauarbeiten, auf denen ArbeitnehmerInnen transportiert oder von denen aus Arbeiten durchgeführt werden,
- Verteilermaste.